Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Angebote, Leistungen und Verträge zwischen SHN Gebäudereinigung (Inh. Sahin Celebi) und ihren Auftraggebern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich vereinbart.
2. Angebot und Auftragserteilung
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
Der Auftrag gilt erst mit schriftlicher Bestätigung durch uns als erteilt.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich; Abweichungen bis zu ± 10 % sind zulässig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3. Übertragung der Leistungspflicht
Eine Übertragung unserer Leistungen auf Dritte erfolgt nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers. Ausgenommen hiervon sind Partnerunternehmen im Sinne von verbundenen Unternehmen.
4. Fristen, Termine und Verzug
Fristen und Termine werden nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
Ohne ausdrückliche Fristsetzung wird Verzug erst nach erfolgter Mahnung geltend.
5. Haftung
Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden – ausgenommen sind Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig.
6. Höhere Gewalt
Treten unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt ein (z. B. Krieg, Naturkatastrophen, Arbeitskampf), ruhen unsere Leistungen solange, bis der Umstand wegfällt. Ein Rücktritt ist erst nach angemessener Frist möglich.
7. Behinderung durch den Auftraggeber
Vorgesehene Leistungen, die durch Mitverursachung des Auftraggebers behindert werden (z. B. fehlender Zugang, fehlende Materialien), werden entsprechend veranschlagt und berechnet.
8. Abnahme und Mängelrügen
Abnahme erfolgt formlos durch Übernahme der Leistung.
Offensichtliche Mängel sind bei Abnahme bzw. vor Nutzung der Leistung schriftlich zu rügen. Nachbesserung oder Ersatz erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers. Weitere Ansprüche sind erst nach Ablauf von Nachfrist bzw. nach zwei Nachbesserungsversuchen möglich.